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Primärenergiefaktor
Der Primärenergiebedarf (nach EnEV) eines Systems umfasst zusätzlich zum eigentlichen Energiebedarf an einem Energieträger die Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb der Systemgrenze bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt wird (Primärenergie). Zur Ermittlung der Energiebilanz wird der entsprechende Energiebedarf unter Berücksichtigung der beteiligten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor multipliziert.
Der Primärenergiebedarf ist das Hauptergebnis der Energiebedarfsberechnung nach Richtlinie 2002/91/EG (EPBD, Energieeffizienzrichtlinie), die zur Berechnung der CO2-Emissionen als Faktor der Umweltbilanz dient.
Besondere Bedeutung hat der Wert bei der Ermittlung und Beurteilung des Heizenergiebedarfs bei Gebäuden. Die deutsche Energieeinsparverordnung (EnEV) etwa bestimmt für den Primärenergiebedarf Obergrenzen, die bei der Gebäudeerrichtung eingehalten werden müssen.
Primärenergiefaktoren, wie sie in der EN 15316 Heizungsanlagen in Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Energieanforderungen und Nutzungsgrade der Anlagen definiert werden, werden für die nicht-erneuerbaren Energien verwendet.
Dieser Faktor ist regional unterschiedlich:
In Deutschland regelt die Energieeinsparverordnung von 2007 mit der letzten Änderung 2009 den Faktor etwa für Strom und verweist ansonsten auf die Normen DIN V 18599-1 und DIN 4701-10/A1.
Energieträger | Primärenergiefaktor EnEV | Gewichtungsfaktor Minergie [5] | SIA Effizienzpfad | EN 15603 Annex E |
---|---|---|---|---|
Heizöl | 1,1 | 1,0 | 1,1 | 1,35 |
Erdgas, Flüssiggas | 1,1 | 1,0 | 1,36 | |
Steinkohle, Braunkohle | 1,1 bzw. 1,2 | 1,0 | 1,19 bzw. 1,4 | |
Holz(H) | 0,2 | 0,7 | 0,1 | 0,09 bzw. 0,1 |
Nah- und Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung | 0,0(W1) bzw. 0,7(W2) | 0,6 | 0,9 | |
Nah- und Fernwärme aus Heizwerken | 0,1(W1) bzw. 1,3(W2) | 1,0 | 0,9 | |
Strom | 2,6(S) | 2,0 | 2,9 | 3,14(S) |
„Umweltenergie“ (Solarenergie, Umgebungswärme, u.ä.) | 0,0 |