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< Energie-Lexikon

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt die Genehmigungspflicht von Anlagen. Das Gesetz bezeichnet Pflichten zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Lärm, Erschütterungen, etc. Es gibt dabei auch zu erfüllende Grenzwerte vor, welche z.B. durch Optimierungen in der Rauchgasreinigung erreicht werden können.


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