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< Energie-Lexikon

Sekundärregelleistung

Die Sekundärregelleistung muss innerhalb von 5 min abrufbar sein. Sie dient dem mittelfristigen Ausgleich von Schwankungen im elektrischen Stromnetz und wird über den Regelenergiemarkt gehandelt. Dafür werden etwa 2000 MW benötigt. Die Anbieter erhalten dabei einen Leistungspreis für die reine Bereithaltung von Leistungsreserven, sowie einen Arbeitspreis, sollten diese Reserven zum Netzausgleich herangezogen werden. Der Anbieter fährt in diesem Fall binnen der 5 min die Anlage hoch oder herab und gleicht so das Stromnetz aus. Der Ausgleich funktioniert dabei sowohl bei Strom-Überproduktion (negative Regelleistung), als auch bei Strom-Mangel (positive Regelleistung).


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