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Grundlast
Als Grundlast bezeichnet man die ständig benötigte Leistung, welche unabhängig von Spitzenlastzeiten bereitgestellt wird. Der Begriff Grundlast wird sowohl bei der Strom- als auch bei der Wärmeversorgung genutzt.
Als Grundlast bezeichnet man die ständig benötigte Leistung, welche unabhängig von Spitzenlastzeiten bereitgestellt wird. Der Begriff Grundlast wird sowohl bei der Strom- als auch bei der Wärmeversorgung genutzt.