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Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz
Das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz ist neben dem EEG ein weiteres Gesetz, welches die Nutzung von erneuerbaren Energien und Schonung der Ressourcen vorantreibt. Durch das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) sind Eigentümer neuer Gebäude (Bauantrag nach dem 01.01.2009) und grundlegend renovierter Gebäude verpflichtet einen Teil der Wärme- oder Kälteversorgung aus erneuerbaren Energien zu decken oder etwaige Ersatzmaßnahmen wie z. B. die Steigerung der Energieeffizienz eines Gebäudes durch überdurchschnittliche Dämmmaßnahmen vorzunehmen. Bei der Auswahl der Energieträger zur Deckung des Pflichtanteils hat der Eigentümer freie Wahl, jedoch unterscheidet sich von Energieträger zu Energieträger der festgelegte Pflichtanteil (z.B. 15% bei Nutzung solarer Strahlungsenergie, 30% bei Nutzung von Biogas und 50% bei Nutzung von fester und flüssiger Biomasse sowie Geothermie).